VISA

Aktuell kann das Generalkonsulat keinen Antrag für Touristenvisa bearbeiten und dementsprechend auch kein Touristenvisa ausstellen. 

Nur Geschäftsvisa können ausgestellt werden, wenn der/die Reisende bereits über eine Genehmigung – Approval Letter – von der vietnamsischen inländischen Immigrationsbehörde (Cục Quản lý xuất nhập cảnh) verfügt. 

Sollte die unten aufgeführte Regelung zur visumsfreien Einreise nicht erfüllt werden, können aktuell nur Touristenvisa mit einer Gültigkeit von höchsten einem Monat zur einmaligen Einreise als E-Visa über den Portal der Immigrationsbehörde (siehe Link im obigen Kasten) beantragt werden. 

Sie können den Antrag über den Portal selbst einreichen oder sich an das Generalkonsulat Vietnam für den Service wenden, diesen Antrag bei der Immigrationsbehörde vornehmen zu lassen.

Ab dem 15.03.2022 führt die vietnamesische Regierung die Ein- und Ausreisepolitik für Ausländer/innen und im Ausland lebende Vietnamesinnen und Vietnamesen wie vor der Anwendung restriktiver Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wieder ein.

Visumfreie Einreise nach Vietnam ist bei Aufenthalt bis zu 15 Tagen ab dem Anreisetag für deutsche Staatsangehörige sowie 12 weiterer Länder (Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, Russland, Japan, Südkorea, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Belarus) wieder möglich. 

Diese Regelung ist ab dem 15.03.2022 gültig und bis zum 14.03.2025 befristet.

Legalisierung

1. Konsularische Bescheinigung der vietnamesischen Dokumente zur Führung in Deutschland:

  • Originaldokument mit konsularischer Beglaubigung durch die Konsularabteilung des vietnamesischen Außenministeriums (vietnamesisch: Cục Lãnh sự, Bộ Ngoại giao, 40 Trần Phú Str., Ba Đình Distrikt, Hanoi) oder durch die Außenstelle des Außenministeriums in Ho Chi Minh Stadt (vietnamesisch: Sở Ngoại vụ Thành phố Hồ Chí Minh, 6 Alexander De Rhodes, 1 Distrikt, Ho Chi Minh Stadt)
  • Kopien für die Akten
  • Bearbeitungsgebühr

2. Legalisierung der deutschen Dokumente zur Führung in Vietnam:

  • Originaldokument mit Beglaubigung durch zuständige deutsche Behörden, deren Unterschriftproben beim Generalkonsulat Vietnam hinterlegt sind (Landgericht, Regierungspräsidium/ Bezirksregierung, Bundesamt für Justiz, Landesverwaltung/ Verwaltungsdirektion, Innenministerium, Industrie & Handelskammer)
  • Kopien für die Akten (nur die erste Seite und die Seite mit dem Dienststempel erforderlich)
  • Bearbeitungsgebühr