I. Visaerfordernis

1. Ein Visum ist grundsätzlich für die Einreise nach Vietnam erforderlich. Für bestimmte Staatsangehörige wird es jedoch von der Visumpflicht befreit.

2. Ab dem 15.08.2023 benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum, wenn:

– sie bis zu maximal 45 Tagen in Vietnam verbleiben, wobei der Tag der Ein- und Ausreise bereits als vollständiger Tag zählt (Nachweise, z.B. durch ein Weiter- oder Rückflugticket, sind ggf. vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft vorzulegen); und

– der Reisepass bei der Einreise mindestens noch sechs (06) Monate gültig ist.

3. Die visfreie Aufenthaltsdauer von 45 Tagen wird bei jeder Einreise neu gerechnet, unabhängig von der letzten Einreise, die mit Visum oder visafrei erfolgte. Eine Mindestdauer zwischen der erneuten visafreien Einreise und der letzten Ausreise ist nicht erfordert.

4. Die Regelungen in Punkten 2 und 3 gelten auch für Staatsangehörige von Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, Russland, Japan, Republik Korea, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Weißrussland.

5. Ein Visum ist weiterhin nicht erforderlich:

– wenn die Visumpflicht nach gegenseitigen Vereinbarungen ausgesetzt ist; oder

– wenn der Ausländer eine gültige permanente oder vorläufige Aufenthaltserlaubnis Vietnams innehat; oder

– wenn sich der Ausländer lediglich in einer Grenzwirtschaftszone für maximal 15 Tagen, bzw. in einer Sonderverwaltungs- und Wirtschaftszone oder einer Küstenwirtschaftszone wie Phu Quoc für maximal 30 Tage aufhält.

6. Bei Kontrolle an der Grenze kann die Einreise eines Ausländers mit oder ohne ein gültiges Visum verweigert werden, wenn Gründe dafür nach vietnamesischem Recht vorliegen. Minderjährige unter 14 Jahren können ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigter oder deren Beauftragter nicht nach Vietnam einreisen.

II. Visaarten

1. Standardvisa sind von einer vietnamesischen Auslandsvertretung zu erteilen. Das Generalkonsulat hat die Zuständigkeit zur Visumerteilung für alle Ausländer. Standardvisa zu touristischen Zwecken sind 30 Tage gültig.

2. Visa bei Ankunft (Visa on arrival) sind lediglich für Notfälle in einem Flughafen in Vietnam von der Einwanderungsbehörde Vietnams zu erteilen, wobei der Ausländer bereits eine Einreisegenehmigung (Approval Letter) der Einwanderungsbehörde Vietnams bekam, aber ein Standardvisum bei einer vietnamesischen Auslandsvertretung nicht abholen konnte. Weitere Informationen dazu sind in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes zu finden.

3. Elektronische Visa (E-Visa) sind für Ausländer zu erteilen, die über bestimmte Checkpoints nach Vietnam für maximal 90 Tage einreisen. Die Einwanderungsbehörde Vietnams allein hat die Zuständigkeit, elektronische Visa zu erteilen. 

III. Antragstellung für Standardvisa

1. Der Antrag kann persönlich oder postweg bei der Botschaft eingereicht werden; Online-Antrag kann nicht angenommen werden.

 Bei der persönlicher Beantragung ist sind die Unterlagen beim Generalkonsulat ohne vorherigen Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten oder durch Bevollmächtigten einzureichen.

 Bei der postalischer Übergabe ist DHL Express in dessen Original-Versandtasche oder ein anderweitiger Kurierdienst empfehlenswert, wobei ein gemeinsamer Umschlag für mehrere Antragsteller zur Hin- und Rücksendung genutzt werden kann. Das Generalkonsulat übernimmt keine Haftung für Verlust beim Versand.

2. Unterlagen

– 01 vollständig ausgefülltes Antragsformular, versehen mit einem aktuellen, biometrischen Passbild;

– Reisepass, Kinderreisepass oder vorläufiger Reisepass im Original, welcher mindestens ein (01) Monat nach der geplanten Rückkehr noch gültig ist;

– 01 Kopie der Einreisegenehmigung der Einwanderungsbehörde Vietnams, wenn vorhanden;

– 01 adressierter und frankierter Rückumschlag, falls die Reisepässe mit Visa per Post zurückzusenden sind.

– Visagebühr in Bar oder Verrechnungsscheck  mit der Unterschrift des Kontoinhabers.

Für Anfragen zu Unterlagen steht die Visaabteilung unter +49 69 765  3365-0 oder visa@vietnam-generalkonsulat.de gerne zur Verfügung. Bei Bearbeitung kann die Visaabteilung weiteren Unterlagen benötigen.

3. Die Erteilung eines Visums zum anderen Zweck als Tourismus setzt eine Einreisegenehmigung der Einwanderungsbehörde Vietnams voraus. Eine Einreisegenehmigung kann ebenfalls für nicht-europäische Antragsteller zum Zweck des Tourismus erfordert werden.

Zur Beschaffung einer Einreisegenehmigung können Familienangehörige des Antragstellers oder juristische Personen in Vietnam mit der Einladung bei der Einwanderungsbehörde Vietnams die zweckmäßige Einreisegenehmigung beantragen. Zum Zweck des Tourismus kann eine Reiseagentur in Vietnam als einladende Person fungieren.

4. Eine Einreisegenehmigung allein und ohne andere Unterlagen, die im Punkt 2 aufgelistet sind, reicht nicht zur Visumerteilung aus. Eine Kopie der durch Antragsteller vorgelegten Einreisegenehmigung, ist lediglich zur Kenntnisnahme, während die Visumerteilung ausschließlich auf Grundlage derjenigen Einreisegenehmigung erfolgen kann, welche direkt von der Einwanderungsbehörde Vietnam an das Generalkonsulat übermittelt ist.

5. Die Bearbeitung dauert mit einer Einreisegenehmigung ca. 5 Werktage, bzw. ohne eine Einreisegenehmigung ca. 10 Werktage, ab dem Eingang der vollständigen Unterlagen beim Generalkonsulat.